Gesetzliche Grundlage:
§16d SGB II
Die Arbeitsgelegenheit soll Jugendlichen oder Erwachsenen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dafür kann er/sie eine Aufwandsentschädigung (1-Euro-Job) erhalten. Das Jobcenter des Salzlandkreises fördert diese Arbeitsgelegenheiten, wenn sie zusätzlich (kein Regelangebot des durchführenden Trägers/Vereins) sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Ziel ist es, erwerbsfähige Arbeitslose mit einer zusätzlich geschaffenen Beschäftigung an die Arbeitswelt und damit an die Struktur eines Arbeitsalltages heranzuführen, sie zu stabilisieren, zu motivieren und bei besonderem Bedarf zu qualifizieren und sozialpädagogisch zu begleiten.



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