Erziehungsfachstellen – Ein sicherer Lebensort für junge Kinder in besonderen Lebenssituationen

17.03.2026

Ankommen dürfen, wenn das Leben aus dem Gleichgewicht gerät

Gerade Säuglinge und Kleinkinder reagieren besonders sensibel auf Krisen, Überforderung oder Gefährdungssituationen im familiären Umfeld. Können sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben, benötigen sie einen verlässlichen, entwicklungsfördernden und emotional sicheren Lebensort.

Erziehungsfachstellen bieten diesen Rahmen. Sie stellen eine besonders qualifizierte Form der stationären Jugendhilfe dar und ermöglichen Kindern in jungen Jahren ein Aufwachsen in einem stabilen, familienähnlichen Lebensumfeld mit enger fachlicher Begleitung.

Was ist eine Erziehungsfachstelle?

Erziehungsfachstellen sind eine stationäre Hilfe zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII in familienanaloger Form. Sie verbinden die Vorteile eines familiären Alltags mit der Professionalität und Verlässlichkeit klarer fachlicher Strukturen.

Ziel ist es, dem Kind Stabilität zu bieten und gemeinsam mit dem Jugendamt die bestmögliche Perspektive zu entwickeln, wie Rückführung, dauerhafte Unterbringung oder Wechsel in eine andere Hilfeform.

Die Tätigkeit in einer Erziehungsfachstelle erfolgt im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Neben einem festen Gehalt wird ein Budget für die Versorgung des Kindes gewährt.

Erziehungsfachstellen bieten einen geeigneten Rahmen für:

  • Kinder aus akuten Krisen-, Gefährdungs- oder Überforderungssituationen
  • Kinder mit erhöhtem Bindungs- und Förderbedarf
  • Kinder, für die eine kurzfristige oder perspektivisch längerfristige Unterbringung notwendig ist

Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung.

Was Erziehungsfachstellen gewährleisten

  • verlässliche Bezugspersonen
  • einen strukturierten, entwicklungsfördernden Alltag
  • bindungsorientierte Begleitung
  • altersentsprechende Förderung
  • enge Kooperation mit Herkunftsfamilie, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen
  • transparente Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl sowie die Förderung einer stabilen emotionalen und sozialen Entwicklung. Dadurch leisten Erziehungsfachstellen einen wertvollen Beitrag zur frühen Stabilisierung und Entwicklungsförderung von Kindern – professionell, verbindlich und familiennah.

Anforderungen an Erziehungsfachstellen

Für diese verantwortungsvolle Aufgabe braucht es sowohl persönliche Eignung als auch fachliche Voraussetzungen. Erwartet werden insbesondere:

  • ein stabiles und tragfähiges Familiensystem
  • ausreichender Wohnraum
  • Offenheit, Belastbarkeit und Reflexionsfähigkeit
  • Verständnis für komplexe familiäre Lebenslagen
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Beratung und Supervision
  • abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung
  • Führerschein Klasse B

Eine pädagogische Grundhaltung, die sich an Bindung, Ressourcenorientierung und Entwicklungsförderung ausrichtet und sich am Leitbild unseres Trägers orientiert bildet die Grundlage der Tätigkeit.

Fachliche Begleitung und Unterstützung

Erziehungsfachstellen werden durch den Träger intensiv begleitet.

Die Unterstützung umfasst unter anderem:

  • individuelle und regelmäßige Beratung und Begleitung
  • Qualifizierungsangebote und Fortbildungen
  • Supervision
  • kollegialen Austausch im Verbund der Fachstellen
  • Krisenintervention und kurzfristige Unterstützung bei Bedarf

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Erziehungsfachstelle?

Wenn Sie sich vorstellen können, einem jungen Kind in einer herausfordernden Lebensphase Stabilität, Sicherheit und verlässliche Bindung zu ermöglichen, informieren wir Sie gerne unverbindlich über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und den Bewerbungsprozess.

Anfragen gerne an:

Thomas Behrens
Telefon: 01516 2684662
E-Mail: Thomas.Behrens@sanktjohannis.org

Hier finden Sie die Stellenausschreibung Erziehungsfachstelle
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